Berlin-Charlottenburg.
24.4.14.
Dr. Franz von Liszt
Prof.der Rechte.
Meine sehr geehrten Herren.
Mein Urteil über Schnitzlers “Reigen“
kann ich kurz dahin zusammenfassen, dass nach meiner
Ueberzeugung zu einer Beschlagnahme kein Grund vor-
liegt. Die Dialoge enthalten sämtlich eine überaus
feine psychologische Analyse erotischer Vorgänge;
die Darstellung ist in keiner Weise geeignet, das
Sittlichkeitsgefühl zu verletzen. Das Buch besitzt
einen hohen, rein aesthetischen Wert, fällt also nicht
unter das Strafgesetz.
In vorzüglicher Hochachtung
ergebenst
Liszt.
24.4.14.
Dr. Franz von Liszt
Prof.der Rechte.
Meine sehr geehrten Herren.
Mein Urteil über Schnitzlers “Reigen“
kann ich kurz dahin zusammenfassen, dass nach meiner
Ueberzeugung zu einer Beschlagnahme kein Grund vor-
liegt. Die Dialoge enthalten sämtlich eine überaus
feine psychologische Analyse erotischer Vorgänge;
die Darstellung ist in keiner Weise geeignet, das
Sittlichkeitsgefühl zu verletzen. Das Buch besitzt
einen hohen, rein aesthetischen Wert, fällt also nicht
unter das Strafgesetz.
In vorzüglicher Hochachtung
ergebenst
Liszt.