B128: Reigen (Verschiedene Korrespondenzen. Harz, S. Fischer), Seite 20

„halb mit mir keinen Prozess führen xxx, dass Sie
aber, um zu Ihrem Geld zu kommen, die Exemplare zum
herabgesetzt Preis von zwei Mark absetzen würden.
Mit anderen Worten: Sie sind entschlossen,
so bald ich von meinem kontraktlich verbrieften
Recht Gebrauch mache mein Buch, das Sie nun durch
fünfeinviertel Jahre überhaupt nicht mehr vertrie-
ben haben, von der 101 Auflage an in einem anderen
in einen kaufmännischen
Verlage erscheinen is
Wettbewerb einzutreten, für den den richtigen Aus-
druck zu finden ich Ihnen anheimstelle.
Ein letztes Mal möchte ich trotzdem, wenn
schon nicht an unsere bisherige persönliche, trotz
aller geschäftlichen Misshelligkeiten, angenehme Ver-
bindung, doch an Ihre geschäftliche Einsicht appellie-
ren und Ihnen zur Erwägung geben,ob Sie nicht in
jedem Falle besser fahren, wenn wir Ihnen heute für
den sofortigen Verkauf der bei Ihnen noch lagernden
2500 Mark, sofort zahlbar
Bestände den Bet
g offerieren, den Betrag
bei sofortiger Ablieb
also, den Sie bei segulärem Verkauf der Bestände,
wenn's gut geht, innerhalb der nächsten hundert
Jahre allmählig erzielen könnten, als nach monate-
ja nach jahrelanger unverantwortlicher Vernachlässi-
gung der primitivsten und gesetzlich gewährleisteten
Verlegerpflichten gegenüber meinem Werk eine Beein-
trächtigung meiner Autorenrechte in dem Augenblick
zu versuchen, da ich mir erlaube ganz im Sinne meines
Vertrags endlich wieder von ihnen Gebrauch machen
zu wollen.
Sollten Sie auf diesen meinen letzten Vor-
schlag einzugehen nicht in der Lage sein, worüber
ich bis spätestens 15. ktober endgültige Nachricht
erwarte, so werde ich meine Autorenrechte ohne wei¬
tere Rücksicht auf Sie auszuüben, entsprechenden Falles
auch zu wahren wissen
Mit vorzüglicher Hochachtung
ihr ergebene