B121: Fischer, Salomo_1916–1923 Arthur Schnitzler an SF Durchschläge, Seite 151

ja bekannt, stellt sich jedoch,was nun doch im-
mer häufiger vorzukommen scheint, ein ungari-
scher Verleger auf den Boden eines wirklichen
Urheberrechtes, nicht auf den überlebter Raub-
gesetzte, so sollte uns nichts hindern, vor al-
lem einmal diejenigen Honorarforderungen zu
stellen, die uns gerechtfertigt erscheinen und
ich würde an Ihrer Stelle doch von Fall zu Fall
meine oben angedeuteten Bedingungen durchzu-
setzen versuchen. Hiemit habe ich meinen Stand-
punkt klar ausgesprochen ohne im übrigen den
Gang der Verhandlungen weiter beeinflussen zu
wollen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich gleich
die in Ihren letzten Briefen berührte Provi-
sionsfrage für das Ausland endgiltig regeln.
Vor allem möchte ich feststellen, dass ich nach
wie vor mir das freie Verfügungsrecht hinsicht-
lich des nebersetzungsrechtes meiner Werke vor-
behalte, und dass Sie mich, wenn nicht aus-
drücklich anderes ausgemacht wird, von Anträgen
24/4
dieser Art freundlichst in Kenntnis setzen wol
len.
G.C.F.P.
Ueberlasse ich ihrem Verlag Verhandlungen
und Abschluss, so bin ich natürlich gern bereit,
zu bewilligen. Wenn weitere
ihnen 15% Provisie
G.C.H.F.P.
Verrechnungen und daher eine fortdauernde Kon-
trolle durch Ihren Verlag notwendig ist. Handelt
es sich um einen Pauschalabschluss, dem keine
längeren brieflichen Verhandlungen vorangehen,
so dass die ganze Arbeit des verlags in Tele-
grammwechsel, Einkassierung und Ueberweisung be-
steht, so hielte ich die Hälfte dieser Provi¬
lso 7 1/2% wohl für ausreichend. Es sol
h um eine Provision und nicht ei¬
Steuer handeln.
stverständlich ist auch, dass i
räge, die mir von ihnen übermittelt wei-
nicht etwa persönlich weiterbehandle,sonders
dass, wenn mir dieser Antrag überhaupt und
erscheint, ihn in Ihre Hände überallen.