B121: Fischer, Salomo_1924–1927 Arthur Schnitzler an SF Durchschläge, Seite 71

natürlich keine weiteren Rechte als die zum
Abdruok in der.Dame besitzt.
Uebrigens lasse ich Ihnen resp. Herrn
Fischer die Novalle, die in einem Fannenabzug
der sich augenblicklich in Berlin befindet
zugehen, in gegenseitiger Unverbindlichkeit,
das Arscheinen kann ja keinesfalls vot Ab-
lauf einiger Monate von heute an gerechnet,
in Betracht kommen.
Die Uebersendung der „Weiher“ -Kor
verzögert sich, weil ich doch, insbesonde -
Im (jetzigen) fünften Aufzug einige recht
erhebliche Veränderungen vornehme, hauptsäch-
lich in der Versefikation. Doch hoffe ich
Ihnen das Ganze in 8-10 Tagen schicken zu
können, werde dann natürlich auch die umbro-
chene Korrektur noch einmal durchsehen. An-
fragen von Direktionen sind am besten mit
folgenden wenigen Zeilen zu erledigen: „Das
neue Stück von A.S. ersohe int vorläufig
nicht im Bühnenvertrieb, sondern nur im Buch-
handel und sind auf diesem Wege zu beziehen.
Biraktinnen Ansichtsendangen von sogenannten
Bühnenexemplaren erfolgen daher nicht. Direk-
tionen, die nach erfolgter Lektüre das Stück
zu erwerben wünschen, mögen sich mit dem Thea-
terverlag S.Fischer in Verbindung setzen.
Mit herzlichen Gruss
Ihr
r.Mar
s. Fünädnder, Verlag, Berlin.
Fischer
9.1.1926.
G.C.F.P
Lieber Herr Doktor.
Wie würde der Generælver-
Ompteda ungefähr lauten?
trag mit Herrn v.
t
Weiches wären eigentlich seine Verpflich-
tungen? Meine -und ich kann wohl sagen ä
unsere Erfahrungen hakanktakax sprechen
wohl im Allgemeinen dafür, dass bel solchen
Generalverträgen für die Autoren nicht viel
herausschaut man ist dann irgend einen Agen
ten gebunden, ohne dass dieser zugleich auch
die Verpflichtung übernimmt sich für die Wer¬
ke, auf die er gewissermassen die Hand legt,
werktätig zu interessieren. Bestenfalls
offeriert er eine oder das andere stück ein
oder dem andern Direktor,öfter noch lässt er
den direktor einfach an sich herankommen,
niemals beinahe macht er sich mit dem Ge¬
sammtwerk eines Autors vertraut, für dessen
Verbreitung und geschäftliche Verwertzung
er sich einzusetzen hätte und andererseits
ist es wieder sein Recht (das ist ja schliess
lich der sinn des Generalvertrages) Möglich-
keiten der Aufführung und des materiellen
Verdienstes, die sich dem Autor von anderer
Seite eröffnen mögen, zu sabotieren, (wobei
keineswegs böser Wille mitspielen muss. Darum
also frage ich, welches sind die Verpflich-
tungen, xxxxxxakxxx die Herr Ompte-
da, welches sind diejenigen, dies der Verlag
Fischer Übernimmt und welche Rechte stehen
auf beiden Seiten diesen Verpflichtungen
gegenüber?
Herr Prof Richter interes-
siert sich, wie ich Ihnen schon neulich ge
schrieben habe vorzugsweise für -Einsamer
Weg,-Lebendige Stunden und „Komödie der
c. p.