17
Fried Volle
7/7
l'un
—
A.T.K.M
2.7.1927.
Hischer
ou vous.
avec
Lieber Herr Doktor Maril.
Herr Dr.Robert Reinhardt, Prag
ersucht mich schon einigérale im Namen der
Iksbücher um die Bewilligung zum
No.
Wiesbadner
4.
Wiederabdruck des „Blinden Geronimo“. Ich
würde den Leuten ihren Wunsch ganz gern e
füllen,umso mehr als ja die Ausgabe eines
s lohen Wiesbadner Volksbüchleins in diesem
Fall dem Verlag Fischer keinerlei Schaden
zufügen könnte. Ich bitte also um Mittel-
lung,ob Sie Ihre Zustimmung zu erteilen ge-
neigt wären.
Ich bin genötigt, gegen die „Ra-
vag“ hier klagbar aufzutreten,wel sie sich
weigert für die Vorlesung einige meiner
Novellen durch Herrn Pranger Honorar zu zah-
len. Sehr wertvoll wiee mir eine Auskunft
Ihrerseits,ob die deutschen Hundfunkstellen
für Sendung von Vorlesungen resp.Vorträgen
zu zahden pflegen resp. bereits verpflichtet
sind. In Ihren Verrechnungen finde ich
eine bundfunksendung -Leutnant Gustl mit Ho-
norarzahlung verzeichnet und nehme daher
an,, dass solche Zahlungen auch in anderen
gleichartigen Fällen erfolgen.
Ich gehe auch gegen Leipzig und
Dreaden vor, wo Elisabeth Bergner „Fräulein
Elso (an Bühnen) vorgetragen hat und wo
die betreffenden Direktoren gleichfalls
nicht zahlen wollen. Hier ist die Sache da
durch kompliziert, dass Elisabeth Bergner
durch eine Abmachung mit mir verpflichtet
war die Tantiemenzahlungspflicht gegenüber
mir in den Verträgen mit den betreffenden
Fried Volle
7/7
l'un
—
A.T.K.M
2.7.1927.
Hischer
ou vous.
avec
Lieber Herr Doktor Maril.
Herr Dr.Robert Reinhardt, Prag
ersucht mich schon einigérale im Namen der
Iksbücher um die Bewilligung zum
No.
Wiesbadner
4.
Wiederabdruck des „Blinden Geronimo“. Ich
würde den Leuten ihren Wunsch ganz gern e
füllen,umso mehr als ja die Ausgabe eines
s lohen Wiesbadner Volksbüchleins in diesem
Fall dem Verlag Fischer keinerlei Schaden
zufügen könnte. Ich bitte also um Mittel-
lung,ob Sie Ihre Zustimmung zu erteilen ge-
neigt wären.
Ich bin genötigt, gegen die „Ra-
vag“ hier klagbar aufzutreten,wel sie sich
weigert für die Vorlesung einige meiner
Novellen durch Herrn Pranger Honorar zu zah-
len. Sehr wertvoll wiee mir eine Auskunft
Ihrerseits,ob die deutschen Hundfunkstellen
für Sendung von Vorlesungen resp.Vorträgen
zu zahden pflegen resp. bereits verpflichtet
sind. In Ihren Verrechnungen finde ich
eine bundfunksendung -Leutnant Gustl mit Ho-
norarzahlung verzeichnet und nehme daher
an,, dass solche Zahlungen auch in anderen
gleichartigen Fällen erfolgen.
Ich gehe auch gegen Leipzig und
Dreaden vor, wo Elisabeth Bergner „Fräulein
Elso (an Bühnen) vorgetragen hat und wo
die betreffenden Direktoren gleichfalls
nicht zahlen wollen. Hier ist die Sache da
durch kompliziert, dass Elisabeth Bergner
durch eine Abmachung mit mir verpflichtet
war die Tantiemenzahlungspflicht gegenüber
mir in den Verträgen mit den betreffenden