halb mit mir keinen Prozess führen, dass Sie
aber, um zu Ihrem Geld zu kommen, die Exemplare zum
herabgesetzt Preis von zwei Mark absetzen würden.
Mit anderen Worten: Sie sind entschlossen,
so bald ich von meinem kontraktlich verbrieften
Recht Gebrauch mache mein Buch, das Sie nun durch
fünfeinviertel Jahre überhaupt nicht mehr vertrie-
ben haben, von der 101 Auflage an in einem anderen
Verlage erscheinen lasse, in einen kaufmännischen
Wettbewerb einzutreten, für den den richtigen Aus-
druck zu finden ich Ihnen anheimstelle.
Ein letztes Mal möchte ich trotzdem, wenn
schon nicht an unsere bisherige persönliche, trotz
aller geschäftlich in Misshelligkeiten, angenehme Ver-
bindung, doch an Ihre geschäftlche Einsicht appellie-
ren und Ihnen zur Erwägung geben, ob Sie nicht in
jedem Falle besser fahren, wenn wir Ihnen heute für
den sofortigen Verkauf der bei Ihnen noch legernden
Bestände den Betrag xxx 2500 Mark, sofort zahlbar
bei sofortiger Ablieferung offerieren, den Betrag
Also, den Sie bei regulärem Verkauf der Bestände,
wenn's gut geht, innerhalb der nächsten hundert
Jahre allmählig erziehen könnten, als nach monate-
ja nach jahrelanger unverantwortlicher Vernachlässi-
gung der primirivsten und gesetzlich gewährleisteten
Verlegerpflichten gegenüber meinem Werk eine Beein-
trächtigung meiner Autorenrechte in dem Augenblick
zu versuchen, da ich mir erlaube ganz im Sinne meines
Vertrags endlich wieder von ihnen Gebrauch machen
zu wollen.
Sollten Sie auf diesen meinen letzten Vor-
schlag einzugehen nicht in der Lage sein, worüber
ich bis spätestens 15. ktober endgültige Nachricht
erwarte, so werde ich meine Autorenrechte ohne wei-
tere Rücksicht auf Sie auszuüben, entsprechenden Falles
auch zu wahren wissen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr ergebener
Herrn B. Hars. Verlag.
Fischer
1.10.1928.
G.C.F.P
Lieber Freund.
Ich lege hier 1. einen Auszug aus un-
serer Korrespondenz bei, so weit sie sich auf den
"Reigen" bezieht, d.h. Stellen aus meinen Briefen
an Sie und aus meinen an Harz,2. einen Brief des
Herrn Harz vom 26. September d.J. und 3. den Entwur¬
einer Antwort an Harz, aus dem Sie (wieder einmal)
meine Stellun zu der ganzen Angelegenheit ersehen.
Aus 1hrem letzten Brief vom 21.Septem-
ber, ebenso wie aus dem heute an mich gelangten Schrei-
ben Dr.Marils vom 25.d.M. entnehme ich, dass ich Ihrer
Meigung nach Harz daraufhin verklagen müsste, dass ihm
ein Verlagsrecht auf das Buch nicht mehr zustehen
kann, weil der Vertrieb und Verkauf seit Jahren voll-
kommen lahm liegt.
Die Erhebung einer solchen Klage er¬
scheint xxx mir (und mein Anwalt Dr. Hofimann ist ganz
derselben Meinung) nicht nur überflüssig, sondern auch
taktisch falsch. Ueber jeden Zweifel steht fest, dass
ich von der 101 Auflage an über den "Reigen" frei
verfügen kann, dass herr Harz einen Einspruch dagegen
zu erheben in keiner Weise - dem Kontrakt nach selbst
bei einwandfreierem bisherigen Vertriebe meines Werks
- berechtigt xx wäre (woran er übrigens aus begreif-
lichen Gründen auch gar nicht denkt), dass wir viel-
mehr durchaus Anlass hätten Herrn Harz wegen un-
lauteren Wettbewerbes zu klagen, wenn er das Buch um
einen allzu billigen Preis auf den Markt xxxkts zu
bringen suchte, nachdem er doch fünfeinviertel Jahre
kein Exemplar verkauft hat. Trotzdem, was ja schon ei-
ne kleine Art von Rückzug bedeutet, erscheint es mir
praktischer Herrn Harz nochmals durch das Anbot einer
Summe von 2500 Mark entgegenzukommen, worüber ja in
dem beiliegenden Entwurf Näheres nachzulesen ist.
aber, um zu Ihrem Geld zu kommen, die Exemplare zum
herabgesetzt Preis von zwei Mark absetzen würden.
Mit anderen Worten: Sie sind entschlossen,
so bald ich von meinem kontraktlich verbrieften
Recht Gebrauch mache mein Buch, das Sie nun durch
fünfeinviertel Jahre überhaupt nicht mehr vertrie-
ben haben, von der 101 Auflage an in einem anderen
Verlage erscheinen lasse, in einen kaufmännischen
Wettbewerb einzutreten, für den den richtigen Aus-
druck zu finden ich Ihnen anheimstelle.
Ein letztes Mal möchte ich trotzdem, wenn
schon nicht an unsere bisherige persönliche, trotz
aller geschäftlich in Misshelligkeiten, angenehme Ver-
bindung, doch an Ihre geschäftlche Einsicht appellie-
ren und Ihnen zur Erwägung geben, ob Sie nicht in
jedem Falle besser fahren, wenn wir Ihnen heute für
den sofortigen Verkauf der bei Ihnen noch legernden
Bestände den Betrag xxx 2500 Mark, sofort zahlbar
bei sofortiger Ablieferung offerieren, den Betrag
Also, den Sie bei regulärem Verkauf der Bestände,
wenn's gut geht, innerhalb der nächsten hundert
Jahre allmählig erziehen könnten, als nach monate-
ja nach jahrelanger unverantwortlicher Vernachlässi-
gung der primirivsten und gesetzlich gewährleisteten
Verlegerpflichten gegenüber meinem Werk eine Beein-
trächtigung meiner Autorenrechte in dem Augenblick
zu versuchen, da ich mir erlaube ganz im Sinne meines
Vertrags endlich wieder von ihnen Gebrauch machen
zu wollen.
Sollten Sie auf diesen meinen letzten Vor-
schlag einzugehen nicht in der Lage sein, worüber
ich bis spätestens 15. ktober endgültige Nachricht
erwarte, so werde ich meine Autorenrechte ohne wei-
tere Rücksicht auf Sie auszuüben, entsprechenden Falles
auch zu wahren wissen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr ergebener
Herrn B. Hars. Verlag.
Fischer
1.10.1928.
G.C.F.P
Lieber Freund.
Ich lege hier 1. einen Auszug aus un-
serer Korrespondenz bei, so weit sie sich auf den
"Reigen" bezieht, d.h. Stellen aus meinen Briefen
an Sie und aus meinen an Harz,2. einen Brief des
Herrn Harz vom 26. September d.J. und 3. den Entwur¬
einer Antwort an Harz, aus dem Sie (wieder einmal)
meine Stellun zu der ganzen Angelegenheit ersehen.
Aus 1hrem letzten Brief vom 21.Septem-
ber, ebenso wie aus dem heute an mich gelangten Schrei-
ben Dr.Marils vom 25.d.M. entnehme ich, dass ich Ihrer
Meigung nach Harz daraufhin verklagen müsste, dass ihm
ein Verlagsrecht auf das Buch nicht mehr zustehen
kann, weil der Vertrieb und Verkauf seit Jahren voll-
kommen lahm liegt.
Die Erhebung einer solchen Klage er¬
scheint xxx mir (und mein Anwalt Dr. Hofimann ist ganz
derselben Meinung) nicht nur überflüssig, sondern auch
taktisch falsch. Ueber jeden Zweifel steht fest, dass
ich von der 101 Auflage an über den "Reigen" frei
verfügen kann, dass herr Harz einen Einspruch dagegen
zu erheben in keiner Weise - dem Kontrakt nach selbst
bei einwandfreierem bisherigen Vertriebe meines Werks
- berechtigt xx wäre (woran er übrigens aus begreif-
lichen Gründen auch gar nicht denkt), dass wir viel-
mehr durchaus Anlass hätten Herrn Harz wegen un-
lauteren Wettbewerbes zu klagen, wenn er das Buch um
einen allzu billigen Preis auf den Markt xxxkts zu
bringen suchte, nachdem er doch fünfeinviertel Jahre
kein Exemplar verkauft hat. Trotzdem, was ja schon ei-
ne kleine Art von Rückzug bedeutet, erscheint es mir
praktischer Herrn Harz nochmals durch das Anbot einer
Summe von 2500 Mark entgegenzukommen, worüber ja in
dem beiliegenden Entwurf Näheres nachzulesen ist.