B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1915-1930 Originale, Seite 139

S. FISCHER / VerLAG
2. Blatt
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ausgehen. Meine Preiserhöhungen bewegen sich in den allerbescheidensten
Grenzen, mein Gewinn am Exemplar ist sehr gering geworden, der Pro-
zentsatz der Tantieme hat sich nur minimal verändert, bei einem viel
grösseren Absatz mit einem höheren Gesamthonorar. Ich kann das für
meinen Teil nicht behaupten, habe auch garnicht die Ambition, bei dem
sehr viel grösseren Umsatz den prozentualen Friedensgewinn für mich
herauszuschlagen.
Ich kann sagen, dass mein Verlag vielleicht der einzige ist, der
die Friedenstantiemen zu erhalten sucht. Ich will Ihnen ein Beispiel
G.C.H.F.M
geben, was Sie für Ihr Buch bei Müller bekommen hätten. Nehmen wir den
gleichen Ladenpreis von 5 Mark an, so hätten Sie bei Müller, wenn Sie
eine Tantieme von 20 % annehmen, folgende HÖnorarberechnung bekommen:
Friedenspreis (Grundpreis) des Buches 3 Mark à 20 Pfg. = 60 Pfdg.
Tederungszuschlag 2 Mark: tantiemenfrei.
Das wären also 60 Pfg. pro Exemplar, und wenn er Ihnen 25 % vom Frie-
denspreis bezahlt hätte, so wären es im besten Fall 75 Pfg. pro Exempl.
Der Verlag Müller honoriert den Teuerungszuschlag überhaupt nicht und
legt auf den Grundpreis einen Teuerungszuschlag bis zu 50 %.
Der Schutzverband Deutscher Schriftsteller empfiehlt seinen Mit-
gliedern einen ähnlichen Tantiemenmodus und zwar sowohl für neue Bücher
als für neue Auflagen: auf den Friedens- (Grund-)Preis das Friedens¬
honorar, auf den Kriegszuschlag 10 % vom Honorar des Friedenspreises.
Das wäre also bei einem Ladenpreis von 5 Mark:
75 Pfs.
Friedenspreis (Grundpreis) 3 Mark
Honorarzuschlag ohne Rücksicht auf die Höhe des
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Zuschlags 10 % vom Friedenshonorar
82 1/2 Pfg.