verfassung dar; alle diese und andere scheinbar
in das Diogramm gehörige Bezeichnungen haben
nicht auf Geistesverfassungen, sondern auf Be¬
gabungen und Seelenzustände Bezug, durch
welche die Persönlichkeit des Geistesmen
schen gleichfalls in geringerem und höherem
Mabe mit bedingt und bestimmt wird.
Absolut feste, unverrückbare Beziehungen
sind nicht gegeben, doch besteht zweifellos eine
gewisse von Gesetzmäßigkeit ziemlich weit ent-
fernte Affinität zwischen bestimmten Geistes
verfassungen und bestimmten Begabungen, sel¬
tener zwischen bestimmten Geistesverfassungen
und bestimmten Seelenzuständen; kaum jemals
zwischen bestimmten Begabungen und bestimm-
ten Seelenzuständen. Bestimmte Geistesver-
fassungen bilden zuweilen die Voraussetzung für
das Vorhandensein bestimmter Begabungen und
bestimmter Seelenzustände; das Umgekehrte ist
nie der Fall.
Während die Geistesverfassungen stets
etwas a priori Gegebenes, Fixes, Einheit-
liches und Kernhaftes, daher Unabänder-
liches vorstellen, kommt den Seelenzustän-
den und selbst den Begabungen dieses Kri-
terium der Unveränderlichkeit im gleichen
Sinne und in gleichem Maße keineswegs zu.
Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Gei¬
stesverfassungen an bestimmte, anato-
misch-histologische Verhältnisse gebun-
den sind; bis zu einem schwer zu bestimmen¬
den Grade dürfte das auch für die Begabungen,
insbesondere für die spezifischen Begabun¬
gen, zutreffen; die Seelenzustände jedoch
— nicht nur die fließenden, sondern auch die
scheinbar fixen: Charakteranlagen, Tempera-
mente, Eigenschaften — sind höchstwahrschein¬
lich durch physikalisch-chemische, größtenteils
wohl innersekretorische Vorgänge regelmäßiger
oder wechselnder Natur bedingt, zu denen eine
Disposition angeboren zu sein pflegt.
Mit dieser Annahme sind natürlich weder
Geistesverfassungen noch Begabungen und
Seelenzustände materialistisch erklärt. Es soll
damit nur eine zweifellos vorhandene, in ihrem
Wesen keineswegs durchsichtige (und vielleicht
nicht immer Abhängigkeit bedeutende) Be-
ziehung zwischen Geistesverfassungen,
Begabungen und Seelenzuständen einer-
seits und deren körperlichen Korrelater
andererseits festgestellt werden. Auch wenn es
uns gelänge, eine Geistesverfassung (vielleicht
auch eine spezifische Begabung) mit Sicherheit
an einer bestimmten Stelle des Gehirns zu loka-
lisieren oder einen Seelenzustand mit der Funk-
tion eines bestimmten Nerven oder einer be-
stimmten Drüse in ursächliche Beziehung zu
bringen, so bliebe das eigentliche Wesen von
in das Diogramm gehörige Bezeichnungen haben
nicht auf Geistesverfassungen, sondern auf Be¬
gabungen und Seelenzustände Bezug, durch
welche die Persönlichkeit des Geistesmen
schen gleichfalls in geringerem und höherem
Mabe mit bedingt und bestimmt wird.
Absolut feste, unverrückbare Beziehungen
sind nicht gegeben, doch besteht zweifellos eine
gewisse von Gesetzmäßigkeit ziemlich weit ent-
fernte Affinität zwischen bestimmten Geistes
verfassungen und bestimmten Begabungen, sel¬
tener zwischen bestimmten Geistesverfassungen
und bestimmten Seelenzuständen; kaum jemals
zwischen bestimmten Begabungen und bestimm-
ten Seelenzuständen. Bestimmte Geistesver-
fassungen bilden zuweilen die Voraussetzung für
das Vorhandensein bestimmter Begabungen und
bestimmter Seelenzustände; das Umgekehrte ist
nie der Fall.
Während die Geistesverfassungen stets
etwas a priori Gegebenes, Fixes, Einheit-
liches und Kernhaftes, daher Unabänder-
liches vorstellen, kommt den Seelenzustän-
den und selbst den Begabungen dieses Kri-
terium der Unveränderlichkeit im gleichen
Sinne und in gleichem Maße keineswegs zu.
Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Gei¬
stesverfassungen an bestimmte, anato-
misch-histologische Verhältnisse gebun-
den sind; bis zu einem schwer zu bestimmen¬
den Grade dürfte das auch für die Begabungen,
insbesondere für die spezifischen Begabun¬
gen, zutreffen; die Seelenzustände jedoch
— nicht nur die fließenden, sondern auch die
scheinbar fixen: Charakteranlagen, Tempera-
mente, Eigenschaften — sind höchstwahrschein¬
lich durch physikalisch-chemische, größtenteils
wohl innersekretorische Vorgänge regelmäßiger
oder wechselnder Natur bedingt, zu denen eine
Disposition angeboren zu sein pflegt.
Mit dieser Annahme sind natürlich weder
Geistesverfassungen noch Begabungen und
Seelenzustände materialistisch erklärt. Es soll
damit nur eine zweifellos vorhandene, in ihrem
Wesen keineswegs durchsichtige (und vielleicht
nicht immer Abhängigkeit bedeutende) Be-
ziehung zwischen Geistesverfassungen,
Begabungen und Seelenzuständen einer-
seits und deren körperlichen Korrelater
andererseits festgestellt werden. Auch wenn es
uns gelänge, eine Geistesverfassung (vielleicht
auch eine spezifische Begabung) mit Sicherheit
an einer bestimmten Stelle des Gehirns zu loka-
lisieren oder einen Seelenzustand mit der Funk-
tion eines bestimmten Nerven oder einer be-
stimmten Drüse in ursächliche Beziehung zu
bringen, so bliebe das eigentliche Wesen von