A53: Der Geist im Wort und der Geist in der Tat, Seite 19

Geist und Seele genau so unfaßbar wie vor-
her (ebenso wie durch die Tatsache, daß die
Fähigkeit des Sehens an das Vorhandensein und
die Funktionstüchtigkeit des Nervus opticus ge¬
bunden ist, die Tatsache des Sehens als solche
keineswegs enträtselt ist).
G.C.F.P.P
Wir können allgemeine und spezifische
Begabungen unterscheiden.
Die allgemeinen Begabungen könnte
man auch als allgemeine Anlagen intel-
lektueller Natur bezeichnen, wie z. B. Fleiß
Phantasie, Scharfsinn — im Gegensatz zu den
Anlagenethischer Natur, den eigentlichen
Charakteranlagen; wie z. B. Güte, Gerech-
tigkeit, Grausamkeit usw.
Bei manchen allgemeinen Anlagen wird es
sich schwer entscheiden lassen, ob sie eher den
Anlagen intellektueller oder den Anlagen edhi-
scher Natur zuzuzählen sind (z. B. Schlauheit).
Die allgemeinen Begabungen sind in
Hinsicht auf die Gesamtpersönlichkeit oft bedeu¬
tungsvoller als die spezifischen Begabun-
gen und je nach ihrem Grade auch mehr oder
minder bestimmend für die Entwicklungsmög
lichkeiten einer spezifischen Begabung. So wird
z. B. die Phantasie fördernd auf die dichterische,
der Scharfsinn auf die philosophische Begabung
wirken usw.
Eine allgemeine Begabung darf nicht
verwechselt werden mit einer vielseitigen
Begabung, worunter wir bekanntlich das Vor-
kommen mehrerer verschiedenartiger spezifischer
Begabungen in einem und demselben Individuum
verstehen:
Bestimmte allgemeine Begabungen zei¬
gen geradeso wie bestimmte spezifische Begabun-
gen Affinitäten zu bestimmten Geistes-
verfassungen. So wird z. B. die sogenannte
diplomatische Begabung sich besonders häufig
beim Staatsmann und Politiker finden.
Als Beispiele für spezifische Begabun
reçu
gen sei für hundert andere hier vorläufig nur
die dichterische, schriftstellerische, rhetorische
staatsmännische, politische angeführt. Man
merkt hier nicht zum erstenmal, daß für manche
Arten von spezifischer Begabung gleiche Be¬
zeichnungen gebraucht werden, wie sie für
Typen von Geistesverfassungen angewen-
det wurden. Und gerade der Umstand, daß wir
für eine bestimmte spezifische Begabung und
für eine bestimmte Geistesverfassung häufig das
gleiche Wort haben, gibt zu Irrtümern und Fehl-
diagnosen oft verhängnisvollen Anlaß. Aber dich
terische Geistesverfassung und dichterische
Begabung, journalistische Geistesverfassung
und journalistische Begabung usw. sind keines-
wegs dasselbe, und gerade so wie Geistesver-
fassungen und Berufsarten müssen auch